Generalstaatsanwälte - Aufgaben und Herausforderungen

« Zurück zur Startseite

Rechtsanwalt - Kämpfer für das Recht

posted am

Genau genommen gibt es feine, aber klare Unterschiede bei der Verwendung des Anwaltsbegriffs, denn während man unter denen all jene Juristen zusammenfasst, die erfolgreich Jura studiert haben, ist der Begriff des Rechtsanwalts geschützt und braucht neben dem erfolgreichen Jurastudium und dem erfolgreichen ersten und zweiten Staatsexamen noch ein erfolgreich absolviertes Rechtsreferendariat. Noch eine Stufe weiter geht es bei einem Fachanwalt, denn dieser fügt dem Studium noch eine Zusatzqualifikation hinzu, indem er sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert und auf diesem Gebiet besondere, vertiefte Erkenntnisse erlangt. Er gilt dann in seinem Spezialbereich als Experte - was jedoch nicht bedeutet, dass Anwälte ohne diese über eine Zusatzqualifikation nachgewiesenen und geprüften Spezialkenntnisse nicht ebenfalls hoch qualifizierte Fachexperten in dem einen oder anderen Rechtsgebiet, das sich speziell anbieten, sein können. Sie haben dann halt lediglich kein Aufbaustudium abgeschlossen.


"Sie hören von meinem Anwalt!" Das ist eine häufig angewandte Redewendung und Verwarnung einer Person, die sich offenbar über eine andere Person derart ärgert, dass sie den Streit juristisch klären lassen will. Aus einer derartigen Ankündigung geht pauschal erst einmal nicht hervor, ob der vorgesehene Rechtsanwalt im Straf- oder Zivilbereich tätig ist und welche Seite er zu vertreten hat, also die des Klägers oder die des Angeklagten oder des Beklagten. Aus den Bezeichnungen Angeklagter oder Beklagter geht bereits hervor, dass es sich zwar in beiden Fällen um eine Situation handelt, die sich gegen die jeweilige Person handelt, jedoch im Falle der Vertretung eines Angeklagten bezeichnet man den vertretenden Anwalt auch als Verteidiger, denn es geht um das Strafrecht. Im Strafrecht können Verteidiger zudem nicht nur vom Angeklagten ausgewählt werden, sondern es ist so geregelt, dass im Zuge einer fairen Prozessführung auch Angeklagten ein Verteidiger zur Seite gestellt wird, wenn sie sich den nicht selbst leisten können oder andere Dinge das ausschließen. In diesen Fällen bezeichnet man die Verteidiger auch als Pflichtverteidiger. Im Zivilrecht gibt es diese Regelungen nicht.


Ein Rechtsanwalt ist die Berufsbezeichnung für Volljuristen - also mit 2. Staatsexamen und Rechtsreferendariat, die ihre Mandanten in ihren rechtlichen Fragen beraten oder in dem Fall, dass der Rechtsstreit vor Gericht landet, ihre Mandanten auch vor Gericht oder diversen Stellen vertritt. Die juristischen Einsatzgebiete für Rechtsanwälte sind vielfältig. Sie können in Großkanzleien arbeiten oder sich allein mit eigener Kanzlei selbstständig machen. Zudem gibt es viele Möglichkeiten dazwischen, z. B. als Mitarbeiter in einer kleineren Kanzlei oder einer etwas größeren. Die meisten großen Unternehmen leisten sich eigene Anwälte. Andere sind in Personalabteilungen oder in Inkassounternehmen tätig. Doch wo sie auch arbeiten: sobald sie einen Fall übernommen haben, können sie in diesem Fall dann nur für eine Seite tätig werden und deren Interessen vertreten.

 


Teilen